AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fastenfreundlich – Silke Hauth – silke@fastenfreundlich.de


Stand: 01.03.2023


1. DEFINITIONEN


(1) „AGB“ = Allgemeine Geschäftsbedingungen Fastenfreundlich in der jeweils geltenden Fassung, die der Buchungsanfrage als Anlage beigefügt sind.

(2) „Buchungsanfrage“ bezeichnet die durch den Kursteilnehmer an den Kursanbieter

gerichtete Anfrage hinsichtlich der Teilnahme am in der Buchungsanfrage bezeichneten Fastenkurs, einschließlich der AGB.

(3) „Buchungsbestätigung“ bezeichnet die Annahme der Buchungsanfrage des Kursteil-

nehmers durch den Kursanbieter.

(4) „Fastenkurs“ bezeichnet das in der jeweiligen, dem Vertragsschluss zu Grunde liegenden Buchungsanfrage durch den Kursanbieter angebotene Fastenwandern.

(5) „Kursanbieter“ = Fastenfreundlich

(6) „Kursbeginn“ bezeichnet den in der Buchungsanfrage genannten Kalendertag zum Start des Fastenkurses.

(7) „Kursende“ bezeichnet den in der Buchungsanfrage angegebenen Kalendertag zum Ende des Fastenkurses.

(8) „Kursgebühr“ bezeichnet die in der jeweiligen Buchungsanfrage ausgewiesene und durch den Kursteilnehmer zu entrichtende Gebühr für die Teilnahme am Fastenkurs.

(9) „Kursort“ sind die in der Buchungsanfrage bezeichneten Veranstaltungsräumlichkeiten.

(10) „Kursteilnehmer“ = bezeichnete Person in der Buchungsanfrage

(11) „Vertrag“ bezeichnet die zwischen Kursanbieter und -teilnehmer getroffene Vereinbarung hinsichtlich der Teilnahme des Kursteilnehmers am durch den Kursanbieter durchgeführten Fastenkurs.


2. VERTRAGSSCHLUSS UND ANWENDUNGSBEREICH DER AGB


(1) Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchungsanfrage durch „Fastenfreundlich“

 im Zeitpunkt des Zugangs der Buchungsbestätigung beim Kursteilnehmer zustande.

(2) „Fastenfreundlich“ und der Kursteilnehmer vereinbaren die Einbeziehung der AGB in den Vertrag. Soweit seitens des Kursteilnehmers abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen gestellt werden, wird deren Einbeziehung in den Vertrag hiermit ausgeschlossen.


3. VERTRAGSGEGENSTAND


(1) Der Kursanbieter schuldet dem Kursteilnehmer nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages die Durchführung des Fastenkurses entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Kursbeschreibung und dem aus der Kursbeschreibung ersichtlichen Leistungsumfang. Der Kursanbieter ist jederzeit berechtigt, die Kursbeschreibung beim Vorliegen eines sachlichen Grundes einseitig in angemessenem Umfang und ohne Anpassung der Kursgebühr im Leistungsumfang zu ändern und/oder im Rahmen der Durchführung des Fastenkurses von der Kursbeschreibung abzuweichen, soweit dies dem Kursteilnehmer unter Berücksichtigung der Interessen des Kursanbieters zumutbar ist.

(2) Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, dem Kursanbieter nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 4.2 für die Teilnahme am Fastenkurs die Kursgebühr zu zahlen.

(3) An- und Abreise des Kursteilnehmers zum Kursort erfolgen auf eigene Kosten und eigenes Risiko.

(4) Der Kursanbieter und der Kursteilnehmer gehen davon aus, daß es sich bei dem Fastenkurs um eine personengebundene Leistung handelt. Der Austausch des Kursteilnehmers ist daher nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmumng des Kursanbieters, unter Wahrung der Anforderungen dieser AGB an die Person des Kursteilnehmers, zulässig. Der Kursanbieter wird die Zustimmung zu einer Änderung in der Person des Kursteilnehmers nicht unbillig verweigern.


4. KURSGEBÜHREN


(1) Die Kursgebühr ist ein Festpreis und durch den Kursteilnehmer unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen des Kursanbieters im Rahmen der Durchführung des Fastenkurses zu entrichten.

(2) Die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene gesamte Kursgebühr ist durch den Kursteilnehmer 14 Bankarbeitstage vor Kursbeginn zu leisten. Soweit die Kursgebühr zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt worden ist, steht dem Kursanbieter das Recht zu, dem Kursteilnehmer die Teilnahme am Fastenkurs nach Maßgabe von Ziffer 5 dieser AGB zu versagen.


5. RÜCKTRITTSRECHTE


(1) „Fastenfreundlich“ ist berechtigt, bei Vorliegen eines der folgenden Rücktrittsgründe vom Vertrag zurückzutreten:


a)     Nichtleistung der gesamten Kursgebühren bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt;

b)    Nichtvorlage des unterzeichneten Haftungsausschusses in Übereinstimmung mit Ziffer 6.1 der AGB, spätestens bei Beginn des Fastenkurses;

c)     Wichtiger Grund in der Person des Kursteilnehmers;

d)    Verhinderung des Kursanbieters infolge einer die Durchführung des Fastenkurses ausschließenden Erkrankung des Kursleiters des jeweiligen Fastenkurses.


(2) Rücktritt des Kursteilnehmers vom Vertrag

Der Kursteilnehmer ist jederzeit (auch nach Beginn des Fastenkurs) ohne Angabe von Gründen zum Rücktritt vom Fastenkurs berechtigt.


(3) Ausübungsregelungen hinsichtlich der Rücktrittsrechte

Für die Ausübung der Rechte nach Maßgabe dieser Ziffer 5 finden die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend Anwendung hinsichtlich der Anforderungen an den Zeitpunkt und die Form der jeweiligen Erklärung.


(4) Rechtsfolgen des Rücktritts

Die Rechtsfolgen eines Rücktritts bestimmen sich in Anwendung der Regelungen in §§ 346 ff. BGB, soweit nicht im Rahmen dieser AGB eine abweichende Regelung durch den Kursanbieter und den Kursteilnehmer erfolgt, wobei insoweit die folgenden Regelungen getroffen werden:


a)     Im Falle der Erklärung des Rücktritts seitens des Kursanbieters entsprechend Ziffer     5.1 a) bis 5.1 c) dieser AGB besteht der Vergütungsanspruch des Kursanbieters fort.

b)    Im Falle der Erklärung des Rücktritts seitens des Kursanbieters entsprechend Ziffer   5.1 d) dieser AGB entfällt der Vergütungsanspruch des Kursanbieters.

c)     Im Falle der Erklärung des Rücktritts seitens des Kursteilnehmers gemäß Ziffer 5.2 dieser AGB gilt folgendes:

1.1  Soweit die Rücktrittserklärung bis 2 Monate vor Kursbeginn erfolgt, ist die Stornierung kostenfrei.

1.2  Soweit die Rücktrittserklärung zu einem späteren Zeitpunkt, also 2 Monate vor Kursbeginn erfolgt, schuldet der Kursteilnehmer dem Kursanbieter einen pauschalen Schadenersatz in Höhe der hälftigen Kursgebühr.


Die nach Ziffer 5.4 dieser AGB geschuldete Kursgebühr, ist durch den Kursteilnehmer zu den ursprünglich vorgesehenen Fälligkeitszeitpunkten zu leisten; der Kursanbieter wird eine etwaige Überzahlung unverzüglich nach Aufforderung des Kursteilnehmers an diesen erstatten.


6. HAFTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN


(1) Teilnahmevoraussetzungen, Eigenverantwortliche Kursteilnahme

Der Kursanbieter und der Kursteilnehmer stimmen darin überein, daß es sich bei dem Fastenkurs nicht um eine ärztliche Leistung im Sinne eines medizinischen Heilfastens handelt, sondern lediglich um eine Fastenanleitung entsprechend dem zu Ziffer 3 beschriebenen Vertragsgegenstand, wie in Anlage 1 näher ausgeführt. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, dem Kursanbieter in eigenverantwortlicher Abstimmung (bei Bedarf) mit seinem/seinen behandelndem Arzt/behandelnden Ärzten spätestens bei Kursbeginn die als Anlage 2 (Einverständniserklärung und Haftungsausschluss) beigefügte Erklärung zu übergeben. § 309 Nr. 7 BGB bleibt unberührt.

(2) Haftung, Haftungsbegrenzung

Der Kursanbieter übernimmt im Rahmen der Durchführung der zum Vertragsgegenstand zählenden Leistungen keine Haftung für Leistungen Dritter, die nicht zugleich gesetzlicher Vertreter, Erfüllungsgehilfe oder Verrichtungsgehilfe des Kursanbieters sind.

(3) Ausschluss von Ansprüchen

Der Kursanbieter und der Kursteilnehmer vereinbaren, daß sämtliche Ansprüche aus der Teilnahme am jeweiligen Fastenkurs verfallen, sofern diese nicht spätestens 2 Monate nach Kursende schriftlich gegenüber dem Kursanbieter geltend gemacht wurden. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Verjährung die gesetzlichen Bestimmungen.


7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


(1) Rechtswahl

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland (ohne internationales Privatrecht). Dies gilt auch insoweit, als das deutsche Kollisionsrecht auf eine andere Rechtsordnung verweist; das UN-Kaufrecht gilt nicht.

(2) Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Trier.


(3) Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, ist die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in diesem Vertrag. § 306 BGB (Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen) bleibt unberührt.

(4) Schriftform für Änderungen

Änderungen dieses Vertrags bedürfen, soweit das Gesetz nicht notarielle Beurkundungen vorschreibt, der Schriftform. Das gilt auch für die Änderungen dieser Bestimmung. Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien und ersetzt alle mündlichen oder schriftlichen Verhandlungen, Vereinbarungen und Abreden, die zuvor zwischen den Parteien im Hinblick auf seinen Gegenstand geschlossen wurden. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

(5) Abtretungsverbot

Ansprüche gegen den Kursanbieter aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag können nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kursanbieters abgetreten werden.

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